Anpassung des Vorsorgegesetzes

Sparen Sie mehr Steuern, denn verpasste Säule 3a Einzahlungen können Sie künftig nachholen!⁣

Der Bundesrat wurde vom Parlament beauftragt, das Vorsorgegesetz anzupassen. Angestellte können derzeit maximal CHF 6'826 pro Jahr in Abzug des Einkommens bringen.⁣

In Zukunft können vollständig oder nur teilweise verpasste Einzahlungen, in einem der Folgejahre nachträglich vollzogen werden. Planen Sie also bereits heute doppelt für Ihre Zukunft - für tiefere Steuern und höheres Vorsorgegeld im Alter.⁣

Bei der Auswahl einer passenden Lösung unterstützen wir Sie gerne, bereits vor Jahresende!⁣

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